Abrechnung

Unsere Leistungen im Gesundheitssystem

Abrechnung, Krankenkassen, Zulassung

Osteopathie und Psychotherapie im Gesundheitssystem

Wir bieten Ihnen Osteopathie und Psychotherapie als  Heilpraktikerleistung an. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt über die GebüH, die Gebührenverordnung für Heilpraktiker.


Sie sind privat Versichert? Privatversicherte Patienten und Patienten mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker bekommen meist einen hohen Prozentsatz der Behandlungskosten erstattet. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Modalitäten bei Ihrer Krankenkasse.


Sie sind gesetzliche Versichert? Hier ist für Osteopathie eine Teilerstattung der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung für eine begrenzte Anzahl an Terminen möglich. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse, ob ein Privatrezept Ihres Hausarztes für die Kostenübernahme notwendig ist.

Unter Osteokompass finden Sie eine Auflistung von Krankenkassen mit Ihren Zuzahlungen für Osteopathie. Da es sich um eine externe Seite handelt, können wir hier keine Richtigkeit garantieren.


Als Selbstzahler sind Sie selbstverständlich ebenfalls in der Praxis willkommen. Hierbei haben Sie den Vorteil, dass Sie keinen  Eintrag bei Ihrer Krankenkasse bekommen. Dies kann für Sie von Vorteil sein, falls Sie noch Versicherungen etc. abschließen möchten.



AGBs mit Kosten und genauen Infos finden Sie hier

Osteopathie auf Kassenrezept

Da wir eine Heilpraktikerpraxis sind, können wir keine Kassenrezepte für Krankengymnastik, Physiotherapie, Manuelle Therapie oder Lymphdrainage  annehmen.

Psychotherapie

Als Heilpraktiker:innen dürfen wir keine Kassenrezepte für Psychotherapie annehmen. Wir bedauern dies sehr, da uns der Mangel an Therapeuten bewusst ist. 




Osteopathie auf Rezept

Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkasse ist je nach Kasse für 3-6 Behandlungen möglich.

Selbstzahler

Nicht jeder möchte, dass seine Probleme bei einer Versicherung dokumentiert werden. Als Heilpraktiker ist es uns erlaubt selbständig ohne Anweisung eines Arztes zu arbeiten

Zusatzversicherung

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker kann sich in manchen Fällen, besonders bei Kindern lohnen.

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